Klimaanlage- und Wartung

 

Der tatsächlich häufigste Grund weshalb keine kühle Luft mehr aus den Düsen kommt ist die unregelmäßige Wartung der Klimaanlage.

 

" Die Klimaanlage funktioniert doch noch "

 

Ja, sie funktioniert. Noch. Die Frage ist wie lange. Und die Wartung kostet ein Bruchteil von dem was letztendlich als Schaden entsteht wenn sie gar nicht mehr funktioniert. Mit der Wartung beugen Sie teuren Reparaturen vor und mindern Ihr Gesundheitsrisiko.

 

Tun Sie Ihrer Klimaanlage etwas Gutes und schonen Sie Ihren Geldbeutel durch die Klimaanlagen-Vorsorge.

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Heiße Temperaturen, lange Fahrten...

 

Solch Klimaanlage arbeitet unter fortlaufendem Druck, deshalb sind ihre Komponenten auch einem fortandauernden Verschleiß ausgesetzt. Um eine immerwährende und funktionstüchtige Klimaanlage zu gewährleisten, müssen die Komponenten wie Kompressor, Kondensator, Verdampfer und Expansionsventil regelmäßig geprüft werden.

 

Schläuche und Dichtungen altern aus und werden dabei undicht. Das Kältemittel entkommt und die Kühlleistung der Klimaanlage reduziert sich. Die Klimaanlagenwartung und maximale Neubefüllung des Kältemittels schafft hier Abhilfe. 

 

Wir empfehlen Ihnen eine regelmäßige Wartung von zwei Jahren. Daneben sollte der Innenraumfilter jährlich getauscht werden. Es ist die Luft die Sie einatmen!

 

Bei dieser Wartung werden folgende Komponenten geprüft:

 

Sichtprüfung der Schläuche; Reinigung der Düsen, Sichtprüfung des Kompressors, Funktionstest Klimaanlage, Neubefüllung des Kältemittels.

Diese Wartung kostet zwischen 70 und 150 Euro je nachdem wieviel Kältemittel noch in der Anlage steckt.

 

Bei der Desinfektion der Klimaanlage  wird folgendes durchgeführt:

 

Fachgerechte Desinfektion inkl. Entfernung von Gerüchen, Bakterien und Pilzen sowie Innenraumfilterwechsel

Die Desinfektion kostet zwischen 35 und 70 Euro je nachdem wieviel Aufwand und welchen Innenraumfilter ihr Fahrzeug benötigt.

 

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Hier erklären wir Ihnen, weshalb wir keine Leeranlage mit Kältemittel befüllen:

 

Wenn eine größere Menge des Kältemittels aus der Klimaanlage entwichen ist, muss sowohl nach der europäischen Gesetzgebung als auch nach der deutschen Gesetzgebung zuerst eine erforderliche Reparatur abgeschlossen werden, bevor die Kraftfahrzeug-Klimaanlage mit Kältemittel befüllt wird. Die praktische Auslegung dieses Sachverhaltes ist für alle Kfz-Betriebe äußerst relevant, um im Werkstattalltag ordnungsgemäß Reparatur- und Wartungsarbeiten durchzuführen. Aus diesem Grund sollten/müssen alle Kfz-Betriebe folgendes Prozedere beachten:


1. Ist kein Kältemittel im Kältemittelkreislauf der Kraftfahrzeug-Klimaanlage vorhanden, so ist das System undicht. Undichtigkeiten müssen vor der Wiederbefüllung mit Kältemittel beseitigt werden (Lecksuche nach den Vorgaben des Herstellers).


2. Ist eine über das gewöhnliche Maß hinausgehende Menge des Kältemittels entwichen, so darf die Kraftfahrzeug-Klimaanlage nur befüllt werden, wenn zuvor eine Lecksuche und danach - falls notwendig - eine Reparatur der Undichtigkeit nach den Vorgaben des Herstellers durchgeführt wurde.


Zu beachten ist, dass bei der Auftragserstellung der Fahrzeugbetreiber/-halter über die in der Vergangenheit durchgeführten Reparatur- und Wartungsarbeiten berichten sollte.

 

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Frische Luft für den Autofahrer!

 

Eine keimfreie Klimaanlage ist nicht zu unterschätzen, denn das Belüftungssystem eines Fahrzeugs ist anfällig für Bakterien und Pilze. Nur durch eine regelmäßige Wartung minimieren Sie ihr Gesundheitsrisiko.

Auch unangenehme Gerüche, die beispielsweise durch Zigarettenasche verursacht werden,  lassen sich so beseitigen. Saubere Luft im Fahrzeug ist äußerst wichtig, denn schlechte Luft macht nicht nur müde, sondern kann zudem auch Augen und Atemwege reizen. Besonders Allergiker sollten deshalb die Klimaanlagenwartung nicht vernachlässigen.

 

Unsere Mitarbeiter sind bestens mit den modernsten Schulungen und Diagnosewerkzeugen geschult, um evtl. Undichtigkeiten und Fehler schnellstmöglich an Ihrer Klimaanlage feststellen zu können. Wir arbeiten mit den führenden Erstausrüstern bzgl. Klimaanlagenkomponenten zusammen.

 

Wir freuen uns auf Ihren Besuch!

 

 

 

Quelle:

 

Die Vorteile einer Kraftfahrzeug-Klimaanlage sind vor allem der Komfort- und Sicherheitsgewinn. Damit Kraftfahrzeug-Klimaanlagen die Lufttemperatur/Luftfeuchte regeln können, wird derzeit das Kältemittel mit der Bezeichnung R134a verwendet.
Anders als bei stationären Klimaanlagen in Gebäuden befindet sich der Kältemittelkreislauf bei Kraftfahrzeug-Klimaanlagen, bedingt durch den Antrieb des Kältemittelkompressors/-verdichters und durch die Motorkurbelwelle und Befestigung des Kältemittelkompressors/-verdichters am Motorblock, in keinem statischen Zustand. Dichtungen (z.B. O-Ringe) an den Anschlüssen der Bauteile und die Wellendichtung des Kältemittelkompressors/-verdichters gelten als Austrittsstellen des normalen, sehr geringen Kältemittelverlustes; das heißt, dass auch beim regulären Betrieb kleinste Mengen des Kältemittels aus Kraftfahrzeug-Klimaanlagen entweichen. Außerdem entweicht Kältemittel bei der Befüllung, bei der Wartung und der Reparatur, bei Unfällen und bei der Entsorgung. Freigesetztes Kältemittel trägt zur Erhöhung des Treibhauseffektes bei.
Um die Beeinflussung des Treibhauseffektes durch das Kältemittel R134a zu reduzieren, hat die Europäische Union verpflichtend festgeschrieben, dass ein neues Kältemittel in KraftfahrzeugKlimaanlagen verwendet werden muss. Die Fahrzeughersteller müssen nach den Vorgaben der Europäischen Union ab dem 1. Januar 2011 in neu typgenehmigten Kraftfahrzeugen beziehungsweise ab dem 1. Januar 2017 für neu zugelassene Kraftfahrzeuge das zurzeit verwendete Kältemittel R134a durch ein "neues" Kältemittel ersetzen.
Das neue Kältemittel, das ab 2011 verwendet werden soll, ist das so genannte R1234yf. Dieses Kältemittel stellt im Gegensatz zum bisherigen Kältemittel R134a in Bezug auf das Treibhauspotential eine wesentliche Verbesserung dar.
Weiterhin ist seitens der Europäischen Kommission festgeschrieben, dass Kältemittel aus Kraftfahrzeugen durch angemessen ausgebildetes Personal zurückgenommen werden müssen. Das heißt, dass alle Personen, die an Kraftfahrzeug-Klimaanlagen Wartungs- beziehungsweise Reparaturarbeiten (Rückgewinnung von Kältemittel, z.B. R134a, R1234yf) durchführen, eine Ausbildungsbescheinigung, den so genannten Sachkundenachweis, benötigen.